Praxis-Check

1. Hol dir das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertretungen.

Das kannst du zum Beispiel schon vor Beginn der Ferienfreizeit tun, indem du einen Passus in den Anmeldebogen einfügst. Hierbei sollte der Sinn & Zweck der Veröffentlichung erläutert werden. Wenn du die Bilder im Internet veröffentlichen willst, musst du darauf gesondert hinweisen und dazu das Einverständnis der gesetzlichen Vertretungen einholen. Den gesetzlichen Vertretungen ist die Möglichkeit zu geben, zuzustimmen oder abzulehnen. Diese Einwilligungen musst du für jede Fahrt oder Veranstaltung jeweils neu einholen.

Mit der Einstellung auf Facebook gibst du die Rechte am Bild ab. Wenn du die Fotos oder Videos auf Facebook einstellen möchtest, empfehlen wir dir, auch dafür eine gesonderte Einwilligung einzuholen.

2. Fertige keine Fotos oder Videos an, die die Privatsphäre einer Person betreffen oder die Würde verletzen könnten.

Die Empfindungen können darüber sehr unterschiedlich sein. Daher kann ein Austausch oder eine Diskussionsrunde zum Bespiel in einer Gruppenstunde hilfreich sein, um unterschiedliche Perspektiven kennenzulernen. Als Gruppenleitung solltest du stets einschreiten, wenn du bemerkst, dass sich jemand nicht an diese Regelung hält.