Versichert sind Kinder- und JugendgruppenleiterInnen, die für ihre Pfarrei ehrenamtlich tätig sind (z.B. MessdienerleiterInnen und LeiterInnen freier Pfarrjugendgruppen der Pfarrei).
Nicht erfasst sind Kinder- und JugendgruppenleiterInnen, die für eigenständige kirchliche Vereine und Verbände tätig sind (z. B. für einen Jugendverband). Diese müssen ihren Versicherungsschutz mit ihrem Verband klären.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit und die entsprechenden Hin- und Rückwege (ohne Umwege) von und zu diesen Veranstaltungen.
Grundsätzlich bestehen für alle Tätigkeiten und Aktionen, die üblicherweise eine Kirchengemeinde durchführt, Versicherungsschutz.
Bei der Tätigkeit als Kinder- und JugendgruppenleiterIn sind das insbesondere:
Bei der Ausübung ihres kirchlichen Ehrenamtes sind Kinder- und JugendgruppenleiterInnen über die Sammelversicherungsverträge des Bistums Essen unfall- und haftpflichtversichert. Außerdem umfasst der Versicherungsschutz eine Dienstreise-Kaskoversicherung.
Nicht versichert sind Fremdschäden. Hier greift die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Nachteilig für dich ist, dass du die mit dem Fahrzeugschaden verbundene Vermögenseinbußen, eine Höhereinstufung in der Versicherung und Kosten wie Nutzungsausfall, Mietwagen u. ä. selbst tragen musst.
Wichtig:
Dienstfahrten sind stets ohne Umwege und Unterbrechungen vorzunehmen. Sobald der direkte Weg verlassen wird, bist du nicht mehr versichert.
Invalidität | 25.000 € |
Kosmetische Operationen | 2.500 € |
Tod | 5.000 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Zusatzheilkosten | 2.500 € |
Nicht versichert | reine Sachschäden |
Personen- und/oder Sachschäden | bis 10.000.000 € |
Vermögensschäden | bis 250.000 € |
Es gilt das Subsidiaritätsprinzip! Das bedeutet: Es haftet immer die Versicherung, die am nächsten am Verursacher ist. Die weiteren Versicherungen greifen erst nachrangig.
Wirft ein Teilnehmer auf einer Freizeit eine Scheibe ein, haftet erst einmal die Haftpflichtversicherung der Eltern.
Erst wenn keine Versicherung der Eltern besteht, wird die Versicherung des Bistums angefragt.
Wenn du spezifische Fragen hast oder einen Rat benötigst, kannst du dich an unseren Versicherungsmakler wenden:
Joachim Severin
Pax-Versicherungsdienst GmbH
Mail: j.severin@pax-versicherung.de
Notfallnummer: 0221 16088-94
während der Geschäftszeiten:
Telefon: 0221 16088-66
Telefax: 0221 16088-69
Gereonstr. 5-11
50670 Köln
Schadensformulare zur Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie zur Dienstreise-Kaskoversicherung gibt es unter j.severin@pax-versicherung.de
Notizen: | Wenn ein Schaden passiert, mach dir sofort Notizen: Wie ist was um welche Uhrzeit passiert? |
Fotos: | Dokumentiere den Schaden möglichst durch digitale Fotos. |
Meldung: | Melde den Schaden binnen drei Tagen an die Versicherung. |
Kein Schuldzugeständnis: | Mach niemandem gegenüber Aussagen zur Schuldfrage. Gib an, dass du den Schaden der Versicherung melden wirst und gib die Adresse der Versicherung heraus. Mach keine Zusicherungen darüber, dass der Schaden ersetzt wird. Dies zu klären ist Aufgabe der Versicherung. |